Zum Gesetzesinhalt

VAFreistV

§ 3

Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005290988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0bbda692c527fa9e26e3655e5502037ff67c9c04d0552ff87a8254e592b33475

XML-Quelle beim Herausgeber