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UZwG

Inhaltsübersicht

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes

ERSTER ABSCHNITT
  Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang  
    Rechtliche Grundlagen § 1
    Begriffsbestimmungen § 2
    Einschränkung von Grundrechten § 3
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 4
    Hilfeleistung für Verletzte § 5
    Vollzugsbeamte des Bundes § 6
    Handeln auf Anordnung § 7
ZWEITER ABSCHNITT
  Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln  
    Fesselung von Personen § 8
    Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte § 9
    Schußwaffengebrauch gegen Personen § 10
    Schußwaffengebrauch im Grenzdienst § 11
    Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch § 12
    Androhung § 13
    Explosivmittel § 14
DRITTER ABSCHNITT
  Schlußvorschriften  
    Notstandsfall § 15
    Beamtenrechtliche Rahmenvorschrift § 16
    Vollzugsbeamte im Land Berlin § 17
    Verwaltungsvorschriften § 18
    Berlin-Klausel § 19
    Inkrafttreten § 20
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 281

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001650961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8afda62c21b0316892aa6e33507839a1a13edddb9e830bc929b4bc0faac5bd0

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