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UWG/EinigVtrEÜbV

§ 1

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag

Die in § 3 Abs. 6 Satz 1 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Anlage I Kapitel III Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1) im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 enthaltene Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021580990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 46d3c95c33372ddccf17bc2c255ac33eaf203a85b55c9ff95b06b057a8862dd7

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