UStG
§ 19Besteuerung der Kleinunternehmer
- 1.
- Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;
- 2.
- Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a bis h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
- 1.
- der nach Artikel 288 der Richtlinie 2006/112/EG in der jeweils geltenden Fassung ermittelte Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet im vorangegangenen Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet, und
- 2.
- dem Unternehmer für die Steuerbefreiung nach Absatz 1 Satz 1 durch den Mitgliedstaat der Ansässigkeit die insoweit gültige Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erteilt wurde.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR119530979
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 42b98d6252936e8b1bcb616641e7eac5fc081710865d2d6541b80bc579924004
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 149 AOAbgabe der Steuererklärungen
„… Satz 2 und Absatz 7 Satz 2) und über die Erklärungspflichten (§ 18 Absatz 1 bis 4) keine Anwendung; § 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung und § 18 Absatz 4a dieses Gesetzes bleiben unberührt. (2) Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- Anlage 1 FamGKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… ....... in voller Höhe 2015 Umsatzsteuer auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe“
- Anlage 1 GKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… auptsache zurücknimmt. 9019 Umsatzsteuer auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe“
- Anlage 1 GNotKG(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
„… hoben. in voller Höhe 31016 Umsatzsteuer auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe Hauptabschnitt 2 Auslagen der Notare Vorbemerkung 3.2: (1) Mit den Gebühren werden auc …“
- Anlage GvKostG(zu § 9) Kostenverzeichnis
„… 00 €, höchstens 10,00 € 717 Umsatzsteuer auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe“
- Anlage 1 RVG(zu § 2 Absatz 2) Vergütungsverzeichnis
„… msatzsteuer auf die Vergütung .......... in voller Höhe Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt.“