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UStBMG

Art 9Übergangsregelung

Gesetz zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt

Auf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die nach den in den Artikeln 5 bis 8 bezeichneten Gesetzen und Verordnungen bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind, finden noch die Vorschriften dieser Gesetze und Verordnungen Anwendung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 § 22 G v. 21.12.1992 I 2150, 2199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015480992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21b818deb4ab53890093f441e77a7765cf2a320e5c1442d09b904550c738ab4b

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