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UStatG2005BerPflEntlV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2013 +++)


Die Verordnung wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 14.8.2013 I 3231 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser Verordnung am 1.1.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR323110013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e54644ecfc03659cde3de45454412067c066db0ae44dfef4623ee99a8bd6d1d7

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