UrkBefrBELG
Art 3
Beglaubigung
(Artikel 3 des Abkommens vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher
Urkunden von der Legalisation)
Diese öffentliche Urkunde ist unterschrieben
von
in seiner/ihrer Eigenschaft als
und versehen mit dem Siegel oder Stempel
des/der
Der/die ist zur Ausstellung
öffentlicher Urkunden in Fällen der vorliegenden Art befugt.
Bestätigt
in am
durch
Siegel Unterschrift
Stempel
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR208130980
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a5bfbb031098d163ec098dc0a2f937e5bea4068acffbaad3fe159ddb78dd4f8a