Zum Gesetzesinhalt

UrhUSAG

§ 2

Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika

Inwieweit im Falle einer Änderung des Schutzes der deutschen Urheberrechte in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Änderung des in § 1 vorgesehenen Schutzes für die Angehörigen der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland eintritt, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 217 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201290922

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c8ba91ef9a226b9c7e30b107ebcaa00fe765c7a4669511b661d11bd7eb43861

XML-Quelle beim Herausgeber