Zum Gesetzesinhalt

UrhGBefStV

Verordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR242300018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b15a4e160e281e6bebde8e76e148ef5d631d68619db208977beafcfead4dbe3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis