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Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland
Sonst: Diese V ist gem. Art. 3 Abs. 1 u. 3 iVm Bek. v. 13.12.2013; 2014 II 89 am 22.10.2013 in Kraft getreten. Sie tritt gem. Art. 3 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem das in Art. 1 genannte Abkommen nach seinem Art. 5 Abs. 3 außer Kraft tritt.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR029420013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cda4e2caa485855d6b8a2c7a52e4c5d6e1bdfe74ca2a788b96c6490c7dd5cd5