UnterlagenBergV
Anlage(zu § 1) Zeichen, Farben und Beschriftungen für Karten und Lagerisse der Bergbauberechtigungen
Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen
- 1.
- Ausführung

- 2.
- AnwendungBei Änderung von Bergbauberechtigungen ist die bisherige Bezeichnung in der Farbe karmin durchzustreichen. Die Feldesbegrenzung (Markscheide) ist durch schrägliegende Kreuze in der Farbe karmin ungültig zu machen.Der Name des Bodenschatzes ist möglichst auszuschreiben. Aus Platzgründen können auch Kurzbezeichnungen entsprechend dem Periodischen System der Elemente benutzt werden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 10.8.2005 I 2452
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR115530982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0f48e1b1a61ad48582f35f1457d5cd93687f8a7c09a73f8dd9cd35f0789c543