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UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4133; 2003 I 738;

Stand: geändert durch Art. 3 G v. 16.5.2003 I 660

Sonst: Zur letztmaligen Anwendung dieses G vgl. § 27 Abs. 2 G 610-6-16 v. 7.12.2006 I 2782, 2791 (UmwStG 2006)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR326710994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea0dd02943e2dd34cbb3f1f331845a4850289f0fe54c8b3a80e313ee418cb891

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Allgemeine Vorschriften zu dem zweiten bis siebten Teil§ 1Anwendungsbereich des zweiten bis siebten Teils§ 2Steuerliche RückwirkungZweiter Teil Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person§ 3Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft§ 4Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft§ 5Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft in Sonderfällen§ 6Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten§ 7Ermittlung der Einkünfte bei Anteilseignern, die nicht im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes beteiligt sind§ 8Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen§ 9Entsprechende Anwendung von Vorschriften beim Vermögensübergang auf eine natürliche Person§ 10Körperschaftsteuerminderung und KörperschaftsteuererhöhungDritter Teil Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft§ 11Auswirkungen auf den Gewinn der übertragenden Körperschaft§ 12Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft§ 13Besteuerung der Gesellschafter der übertragenden KörperschaftVierter Teil Formwechsel einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft in eine Personengesellschaft§ 14Entsprechende Anwendung von Vorschriften, EröffnungsbilanzFünfter Teil Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)§ 15Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften§ 16Aufspaltung oder Abspaltung auf eine PersonengesellschaftSechster Teil Barabfindung des Minderheitsgesellschafters§ 17Siebter Teil Gewerbesteuer§ 18Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft§ 19Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere KörperschaftAchter Teil Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen§ 20Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens und der Gesellschaftsanteile§ 21Besteuerung des Anteilseigners§ 22Auswirkungen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft§ 23Einbringung in der Europäischen UnionNeunter Teil Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft§ 24Einbringung von Betriebsvermögen in eine PersonengesellschaftZehnter Teil Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft§ 25Entsprechende Anwendung des achten TeilsElfter Teil Verhinderung von Missbräuchen§ 26Wegfall von SteuererleichterungenZwölfter Teil Übergangs-, Schluss- und Ermächtigungsvorschriften§ 27Anwendungsvorschriften§ 28ErmächtigungAnlage(zu § 23)