UmstG
Allgemeine Hinweise
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Das Gesetz unterliegt nicht der Bereinigung. Es wurde wegen der bundesrechtlichen Änderungen aufgenommen.
Der Text ist so festgestellt worden, wie es aufgrund der vorliegenden Unterlagen möglich war.
Er ist hier in einer für alle drei Kontrollgebiete anzuwendenden Fassung wiedergegeben.
Der Originaltext kann nur den Amtsblättern der drei Militärregierungen entnommen werden, verk. als Gesetz Nr. 63 ABlMR (AmZ) Ausg. J S. 21, ABlMR (BritZ) Nr. 25 S. 862 u. Verordnung Nr. 160 ABlMR (FranzZ) Nr. 177 S. 1537.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G v. 20.12.1982 I 1857
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR700050948
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 933869f6a510a001905123b001daffee9d76f2e4fa1287a45a6b7781de01a661