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UkraineAufenthÜV

§ 1Gegenstand

Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen

Diese Verordnung regelt anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 die vorübergehende Befreiung von bestimmten Ausländern vom Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels und ermöglicht diesen die Einholung des für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 4 Abs. 2 dieser V idF d. Art. 1 Nr. 3 V v. 27.11.2025 I Nr. 293 mit Ablauf des 4.3.2027

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.11.2025 I Nr. 293

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR606700022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8a2f8aaea1ab07de9eb2fe02c3712e88ded614e0cb34fc5f7d9e29b4d4de8f71

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