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UErgG 2

Abschnitt III Inanspruchnahme von Berliner Altbanken und verlagerten Geldinstituten durch Gläubiger aus dem Saarland

Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch § 12 Nr. 6 G v. 17.12.1975 I 3123

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002850957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 019ebf8c9705f969471943c2a008eb675c324f663c3ec377eeabc701d4524e5c

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