UErgG 2
Abschnitt III Inanspruchnahme von Berliner Altbanken und verlagerten Geldinstituten durch Gläubiger aus dem Saarland
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch § 12 Nr. 6 G v. 17.12.1975 I 3123
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002850957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 019ebf8c9705f969471943c2a008eb675c324f663c3ec377eeabc701d4524e5c