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UDÜV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 2.12.2021 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR633600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 755748bd4ea1099e5499ae4b8d9179aa185c923d9b4179d4945e11c370905a8f

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