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UAG-ErwV

§ 1Einbeziehung weiterer Bereiche

Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche

In den Anwendungsbereich des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung werden Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmen einbezogen, soweit sie eine Tätigkeit an einem oder mehreren Standorten ausüben, die zu den im Anhang zu dieser Verordnung genannten Bereichen gehört.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR033800998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 78a002c088be5985c1ab8207706587f93bdcdfedc87a089ac1621e4079abe666

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