TzBfG
§ 9Verlängerung der Arbeitszeit
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
- 1.
- es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder
- 2.
- der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder
- 3.
- Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder
- 4.
- dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 20.7.2022 I 1174
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR196610000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b75b56b35f34cc3e19d7b06f2f845e0670623ec4a21e9c488c398058e64e0fa6