TVMindestlohn Maler 12
§ 2Mindestlohn
- 1.
- Der Mindestlohn nach Nr. 2 ist Lohn im Sinne des § 5 Nr. 1 AEntG für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten „gelernten Arbeitnehmer (Gesellen)“. Höhere Lohnansprüche aufgrund anderer Tarifverträge, betrieblicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.
- 2.
- Für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ beträgt der Branchen-Mindestlohn:
- a)
mit Wirkung zum 1. Juli 2025 15,55 € - b)
mit Wirkung zum 1. Juli 2026 16,13 €
- 4.
- „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten, insbesondere die im Anhang beschriebenen Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks, ausführen.„Ungelernte Arbeitnehmer“ arbeiten demgegenüber unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.Bei Arbeitnehmern, die über:
- a)
- den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren anderen Ausbildungsabschluss oder
- b)
- einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten qualifiziert,
Aufh: Die zugehörige V v. 24.7.2025 I Nr. 179 (MalerArbbV 12) tritt gem. § 2 dieser V mit Ablauf des 30.6.2027 außer Kraft
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0B30B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f0579232e5b484bbf2528fe37ce807360e7ee166756d99631d7a3c14e71ab66b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 5 AEntGArbeitsbedingungen
„1. Der Mindestlohn nach Nr. 2 ist Lohn im Sinne des § 5 Nr. 1 AEntG für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten „gelernten Arbeitnehmer (Gesellen)“. Höhe …“