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TreuhGDV 4

Schlußformel

Vierte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz

Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR014650990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed380f60e5cec83540432bd4960106204b18d4306cad462f9af88658b58e017d

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