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TPG-OrganV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.2.2013 +++)

Die V wurde als Artikel 1 d. V v. 11.2.2013 I 188 vom Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung der Bundesärztekammer und weiterer Sachverständiger, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 16.2.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert Art. 2 Abs. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 143

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018810013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7eb5bceeba2b39cd8ef41b5b94a8480eb5f16e18e277968a5e3cf38b997ad932

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