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TourFachwPrV

Anlage 2(zu § 8) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2364 - 2365)


Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
1.
Benennung der Handlungsbereiche
a)
Unternehmensführung und -entwicklung,
b)
Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
c)
Personalführung und -entwicklung,
d)
Gestaltung des Marketingprozesses,
e)
Qualitäts- und Projektmanagement,
f)
Leistungserstellung im Tourismus,
2.
Benennung der schriftlichen Prüfung und Angabe des Prüfungsergebnisses in Punkten und Note,
3.
Benennung der mündlichen Prüfung, Präsentation und Fachgespräch und Angabe des Prüfungsergebnisses in Punkten und Note,
4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
6.
die Gesamtnote in Worten,
7.
Befreiungen nach § 5,
8.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 60 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030200012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15e27ed462466d42c6d1d105a3ab816e7eb19166c47f455b60245d39abe61aa4

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