TomatKennzV
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 10.1.2014 +++)Die V wurde als Artikel 5 der V v. 6.1.2014 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossen. Sie ist gem. Art. 7 dieser V am 10.1.2014 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002800014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a76d707f32bf6940b9d41d4d615ae4311e2aae279aa462153d43bb01c6f70c3