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TomatKennzV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 10.1.2014 +++)

Die V wurde als Artikel 5 der V v. 6.1.2014 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossen. Sie ist gem. Art. 7 dieser V am 10.1.2014 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002800014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a76d707f32bf6940b9d41d4d615ae4311e2aae279aa462153d43bb01c6f70c3

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