TNV
§ 2Nummerierungskonzept
Telekommunikations-Nummerierungsverordnung
- 1.
- eine Übersicht über den Belegungsgrad und die Nachfrageentwicklung für jeden genutzten Nummernraum, Nummernbereich und Nummernteilbereich,
- 2.
- Kriterien, nach denen Nummernknappheit bestimmt wird,
- 3.
- eine Identifizierung der Nummernräume, Nummernbereiche und Nummernteilbereiche, für die in den kommenden fünf Jahren eine Knappheit erwartet wird,
- 4.
- eine Übersicht über die noch verfügbaren, nicht bestimmten Zwecken gewidmeten Nummernbereiche und Nummernteilbereiche,
- 5.
- ob und aus welchen Gründen eine Änderung des Nummernplans aufgrund von Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation erforderlich ist sowie
- 6.
- konkrete Planungen zu Änderungen des Nummernplans.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 121 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014100008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d03833c9b61a6ae896ec8e9514ac80223b2918aec8b3817ad6eca391e5c51729