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TiermedFAngAusbV

§ 2Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR252200005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 537ae720c98704bb33d6559d2f39f8c0f70b4e8ca64f2715be6fc0c7af41aed0

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