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TierGesBußG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 13.12.2024 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 8.12.2024 I Nr. 405 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 dieses G am 13.12.2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 4.3.2026 I Nr. 60 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1950B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97b320a6221429b17a8f2d8b1f3f4e6c9db3fc4089c1bcd83e813ee4fa85911d

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