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Nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. September 1975 (BGBl. I S. 2479) genehmige ich diese Neufassungen.
Der Bundesminister des Innern veröffentlicht die Neufassungen des Stiftungserlasses und der Verleihungsbedingungen im Bundesanzeiger.
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014370990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cd32030962fc6a2dac178e92ab1b17c4b130a0d387afb5baa29549a8aae79d6c