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Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks

Der Bundesminister des Innern hat am 13. Juni 1990 den Erlaß vom 17. September 1975 über die Stiftung des Ehrenzeichens des Technischen Hilfswerks sowie die Verleihungsbedingungen zu diesem Erlaß neu gefaßt. Hierdurch wird eine dritte Klasse, das Ehrenzeichen in Bronze (Medaille) eingeführt.
Nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. September 1975 (BGBl. I S. 2479) genehmige ich diese Neufassungen.
Der Bundesminister des Innern veröffentlicht die Neufassungen des Stiftungserlasses und der Verleihungsbedingungen im Bundesanzeiger.

Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014370990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cd32030962fc6a2dac178e92ab1b17c4b130a0d387afb5baa29549a8aae79d6c

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