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TextilGestAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2011 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 25.7.2011 I 1527

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117800011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1267677d29ab2f3a07d34c8aba64482868201d5e9f79b6dcc5006b0b67c03c33

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