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TerrOIBG

§ 7Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Das Bundeskriminalamtgesetz findet entsprechende Anwendung, soweit in der Verordnung (EU) 2021/784 und in diesem Gesetz keine spezielleren Regelungen enthalten sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR118210022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4e2db33981970dd8e99a1a1d5c993964b08c9f4e1b5c642110bbca21a7b591a

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