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TerrBekGeBefrVerlG

Art 7Inkrafttreten

Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am 1. März 2016 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR216100015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5ed762acce5224c3964065a9bf37d407b0cebd3856f9071accb902c722c24fb

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