TechFachwPrV
Anlage 2(zu § 11) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Technische Qualifikationen“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung der drei Qualifikationsbereiche mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils,
- b)
- Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe mit Note sowie
- c)
- Benennung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation mit Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 8.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 72 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006600006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 27dc41ffc58d3086c742b2ca45778a9b95fb0a37c63361b97a372e49c01fa41f