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TAMWHV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Tierarzneimitteln und Wirkstoffen

Diese Verordnung dient zur Umsetzung der Richtlinie 91/412/EWG der Kommission vom 23. Juli 1991 zur Festlegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Tierarzneimittel (ABl. L 228 vom 17.8.1991, S. 70).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.3.2023 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 412/91 (CELEX Nr: 31991L0412) +++)

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 9.3.2023 I Nr. 66 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 16.3.2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0420C0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 27c9488a72a1742e31e84d9ae2a00e2d754f7e1f00c917601d4da17486cce276

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