SzVersFachwPrV
Anlage 2(zu § 8) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- Benennung des Prüfungsteils „Sachaufgaben in allgemeinen Leistungsprozessen“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche und jeweils Bewertung mit Punkten- a)
- Versicherungsverhältnisse und Beitragszahlungen nach dem Sozialgesetzbuch,
- b)
- System der sozialen Sicherung und
- c)
- Sozialverwaltungsverfahren,
- 2.
- Benennung des Prüfungsteils „Sachaufgaben in besonderen Leistungsprozessen“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche und jeweils Bewertung mit Punkten- a)
- Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder
- b)
- Leistungen in der knappschaftlichen Sozialversicherung,
- 3.
- Benennung des Prüfungsteils „Organisationsaufgaben“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche- a)
- Betriebswirtschaftliches Management in der öffentlichen Verwaltung,
- b)
- Kundenmanagement,
- c)
- Veränderungsmanagement,
- 4.
- Benennung des Prüfungsteils „Personalaufgaben“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche- a)
- Mitarbeiterführung,
- b)
- Personalmanagement,
- 5.
- Benennung und Bewertung mit Punkten von
- a)
- Präsentation und
- b)
- Fachgespräch,
- 6.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 7.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 8.
- die Gesamtnote in Worten,
- 9.
- Befreiungen nach § 5,
- 10.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 63 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020600013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 68aa922048f53f414b1bb78fdedbb27dc88105a8d2199d1cbf395554c4109af9