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SVwHKVorRV

Schlussformel

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Diese V tritt nach ihrem Art. 20 mit Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem das Büro geschlossen wird. Der Tag des Außterkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014220009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 875302c0b6fa39bd00ab0992b932eb561d98ec0fbe3943aa460d8e5e2e8251c9

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