Zum Gesetzesinhalt

SVStFreigG

§ 3Berlin-Klausel

Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus der Steuer für den Selbstverbrauch sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR136790974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a16fe17bb40ec159a1c8a28281dc4bc793bef34d0fccf3f2022bd7fc3f2bf9b7

XML-Quelle beim Herausgeber