SVOrgSaarG
§ 6
Gesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7a G v. 19.12.2007 I 3024
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001940960
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3c1320d32574b993d0f09d1c3849d8dba0c94aa7b071285739e4a357297eb6f8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 418 BGBErlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
„… ie seine Rechte aus einem Pfandrecht, einer Hypothek oder einer sonstigen Sicherheit nicht berührt. § 418 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt nicht. (2) Zum Nachweis des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück gegenüber dem Grundbuchamt genügt eine Bes …“