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SVLFÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2013 +++)

Das G wurde als Artikel 2 des G v. 12.4.2012 I 579 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 14 Abs. 1 am 1.1.2013 in Kraft. § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 2, § 8 und § 9 treten am 19.4.2012 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR058100012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e82de72a77042a330300e65a3e2982b4e61eabcd4d71794b88d122a7dd5881a

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