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SVFAngAusbV 1997

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1.8.1997 +++)

Die Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule sowie die Protokollerklärung der Länder zur zeitlichen Abstimmung zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieben werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 57 G v. 24.3.1997 I 594

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR197500996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8c651d1ab46c942612175f21fdf988a64f9e42781f39d4f71953776e88af2ff

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