SVFAngAusbV 1997
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Die Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule sowie die Protokollerklärung der Länder zur zeitlichen Abstimmung zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieben werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Stand: Geändert durch Art. 57 G v. 24.3.1997 I 594
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR197500996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8c651d1ab46c942612175f21fdf988a64f9e42781f39d4f71953776e88af2ff