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Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. EU Nr. L 235 S. 10).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 2.9.2005 +++)
(+++ Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 41/2003 (CELEX Nr: 303L0041 +++)

Das G wurde als Artikel 1a d. G v. 29.8.2005 I 2546 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 5 dieses G am 2.9.2005 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR255300005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a41bffe695cac556166bd84f3332ecdee4dcf64058aded0bb28658e86a27db0a

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