Zum Gesetzesinhalt

SURE-GewährlG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17.7.2020 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 10.7.2020 I 1633 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 5 dieses G am 17.7.2020 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2023 I Nr. 412

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR163310020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 721a747757dff63ba7f3de32b968175108bee5dfb4f660bf5d802898af9a017f

XML-Quelle beim Herausgeber