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StVZO

§ 30bBerechnung des Hubraums

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:
1.
Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.
2.
Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
3.
Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
4.
Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR067910012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3a63ddd978776d87dc25c519481d1f8b13089730864681ce8aee2db0c91037a

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