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StVorV

§ 7Zuweisungsvorschlag

Stellenvorbehaltsverordnung

Kommt ein Bewerber für die angestrebte Verwendung in Betracht, so schlägt ihn die Vormerkstelle der Einstellungsbehörde zur Eignungsfeststellung und Auswahl vor, sofern vorbehaltene Stellen zur Verfügung stehen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190600999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37be5c8898dc6966235226487fc61b811a57b438df5dc08cad75b4b6c599f558

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