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StVOAusnV 4

§ 1

Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Abweichend von § 53 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. März 1992 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, können Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die vor dem 1. Juli 1992 in der Gestaltung nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung hergestellt worden sind, bis zum 1. Juli 1994 anstelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011240992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8bd70d29c1120873a5a6cab3cc7e98e2cec8b5956c9a1000e780f65dd242a6f

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