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StV/WasAusbV

(XXXX)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

Erster Teil
 Gemeinsame Vorschriften
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Ausbildungsdauer
§ 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
Zweiter Teil
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
§ 4Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsrahmenplan
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Berichtsheft
§ 8Zwischenprüfung
§ 9Abschlussprüfung
Dritter Teil
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
§ 10Ausbildungsberufsbild
§ 11Ausbildungsrahmenplan
§ 12Ausbildungsplan
§ 13Berichtsheft
§ 14Zwischenprüfung
§ 15Abschlussprüfung
Vierter Teil
 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 16Übergangsregelung
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 2Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114800000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e76e139b7ed4cf1660d59def2fa17c758aade840ccfbad38d1a836d9a7c6da22

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