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StraBEG

§ 9Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung

Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR292810003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc7f7a30e0e664c9368ccceda42887c4fbf6bb69499e7b37aa5ae1c250ddd231

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