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StPOEGPAktÜbertrV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung zur Ermöglichung der Anlegung,Führung und Weiterführung papiergebundener Akten

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17.12.2025 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 12.12.2025 I Nr. 324 von der Bundesregierung erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 17.12.2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1440B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 950df0a7e9c33a17b145b6138ad3131dec84df7792bad2682f7068fd8ab46dde

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