StPOEG
§ 6Verhältnis zu landesgesetzlichen Vorschriften
Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
- 1.
- über die Voraussetzungen, unter denen gegen Mitglieder eines Organs der Gesetzgebung eine Strafverfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann;
- 2.
- über das Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, soweit sie auf die Abgabenordnung verweisen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 8.12.2025 I Nr. 319
Hinweis: Mittelbare Änderung durch Art. 38 G v. 8.12.2025 I Nr. 319 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003460877
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75b00db8545662056c1310e47e034da50e905d2de01118046141c5204b2f4402