StPO
§ 99Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- 1.
- Namen und Anschriften von Absendern, Empfängern und, soweit abweichend, von denjenigen Personen, welche die jeweilige Postsendung eingeliefert oder entgegengenommen haben,
- 2.
- Art des in Anspruch genommenen Postdienstes,
- 3.
- Maße und Gewicht der jeweiligen Postsendung,
- 4.
- die vom Postdienstleister zugeteilte Sendungsnummer der jeweiligen Postsendung sowie, sofern der Empfänger eine Abholstation mit Selbstbedienungs-Schließfächern nutzt, dessen persönliche Postnummer,
- 5.
- Zeit- und Ortsangaben zum jeweiligen Postsendungsverlauf sowie
- 6.
- Bildaufnahmen von der Postsendung, die zu Zwecken der Erbringung der Postdienstleistung erstellt wurden.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 20.3.2026 I Nr. 95
Hinweis: Änderung durch Art. 15 Abs. 16 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006290950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59801a479ac45c457f1ddcc32d4e38ca20eafa309c1c727a4a381a9fd0886f2b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 4 ATDGBeschränkte und verdeckte Speicherung
„… §§ 100b und 100c der Strafprozessordnung oder § 46 des Bundeskriminalamtgesetzes, 3. Maßnahmen nach § 99 der Strafprozessordnung, 4. Maßnahmen nach § 49 des Bundeskriminalamtgesetzes, 5. Maßnahmen innerhalb von Wohnungen nach § 34 des Bundeskrimina …“
- § 4 RED-GBeschränkte und verdeckte Speicherung
„… §§ 100b und 100c der Strafprozessordnung oder § 46 des Bundeskriminalamtgesetzes, 3. Maßnahmen nach § 99 der Strafprozessordnung, 4. Maßnahmen nach § 49 des Bundeskriminalamtgesetzes, 5. Maßnahmen innerhalb von Wohnungen nach § 34 des Bundeskrimina …“