StipG
§ 14Verordnungsermächtigung
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms
- 1.
- Einzelheiten zu den Bewerbungs- und Auswahlverfahren und zu den Maßnahmen der Eignungs- und Leistungsüberprüfung nach § 2,
- 2.
- Einzelheiten zu den Auswahlkriterien nach § 3,
- 3.
- Einzelheiten zur Durchführung des Datenabgleichs nach § 4 Absatz 2,
- 4.
- die Zahlweise,
- 5.
- Einzelheiten zum Bewilligungszeitraum, zur Förderungsdauer und zur Förderungshöchstdauer nach § 6,
- 6.
- Einzelheiten zu den Mitwirkungspflichten nach § 10,
- 7.
- Einzelheiten zur Aufbringung der Mittel,
- 8.
- Einzelheiten zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung eines Beirats nach § 12,
- 9.
- die Bereitstellung von zentraler Information und Beratung,
- 10.
- Einzelheiten zu den Erhebungsmerkmalen und zum Meldeverfahren für die Statistik nach § 13.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 74 G v. 29.3.2017 I 626
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR095700010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81d4a7280d7529294a7e253ceefeb782337040fdec02416807eff05346b9ca84