(1) Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er gibt die Leitlinien der Stiftungstätigkeit vor und überwacht diese im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Seine Aufgaben umfassen insbesondere den Erlass der Satzung, die Feststellung des Haushaltsplans sowie Vorgaben zur Höhe der Drittmittel, welche die Stiftung jährlich einwerben soll, die Entscheidung über die Besetzung herausgehobener Führungspositionen (Einrichtungsleitungen) sowie die Zustimmung zu Rechtsgeschäften von besonderer finanzieller Bedeutung nach Maßgabe der Satzung.
(2) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn das von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde entsandte Mitglied, die Vertretung des Landes Berlin sowie vier weitere Mitglieder anwesend oder vertreten sind.
(3) Der Bund hat 26 Stimmen. Auf die Länder entfallen nach näherer Bestimmung in der Satzung 14 Stimmen. Die Stimmen des Bundes können nur einheitlich abgegeben werden.
(4) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, fasst der Stiftungsrat seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen, nicht jedoch gegen zwei Drittel der abgegebenen Länderstimmen. Die in der Satzung näher bezeichneten Beschlüsse von besonderer Bedeutung bedürfen darüber hinaus der Mehrheit der abgegebenen Länderstimmen einschließlich der Stimme des Landes Berlin.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetzt G 224-3 v. 25.7.1957 I 841 (PrKultbG)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.